„Durchfallen“ im eigentlichen Sinn kann man nicht. Jedoch sind wir gesetzlich verpflichtet bei Verstößen gegen die Kursregeln (z.B. Alkoholisierung im Kurs) eine entsprechende Meldung an die Behörde zu machen. Die Nachschulung gilt in dem Fall als nicht abgeschlossen und muss komplett wiederholt werden.